Diese Schilder, die in Fahrtrichtung entlang der Hauptstraße angebracht sind, sagen aus, dass es sich um Fußwege mit Radfahrerduldung handelt. Radfahrer sind auf den Wegen sozusagen „zu Gast“ und müssen auf ganzer Wegbreite Rücksicht auf Fußgänger nehmen. (Foto: Daniel Mäß)
Da es entlang der Hauptstraße regelmäßig zu Missverständnissen und Gefahrensituationen kommt, sollen einige Hinweise und Erklärungen für mehr Klarheit sorgen.
Auf beiden Seiten der Hauptstraße verlaufen Fußwege mit Radfahrerduldung. Somit haben Fußgänger dort grundsätzlich Vorrang. Radfahrer dürfen die Wege ausdrücklich nur in Fahrtrichtung–also rechts– nutzen und müssen ihre Geschwindigkeit dem Fußgängeraufkommen anpassen.
Insbesondere mit E-Bikes, die leichter höhrere Geschwindigkeiten erlauben, ist es auch ausdrücklich erlaubt auf der Straße zu fahren.

